Das ist eine großartige Nachricht für die Cannabis-Community in Baden-Württemberg! Sowohl der „Cannabis Club Südwest e.V.“ in Achern (Ortenaukreis) als auch der „CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e.V.“ in Mannheim haben die Genehmigung erhalten, Cannabis gemeinschaftlich und nicht gewinnorientiert anzubauen.
Diese Erlaubnis markiert einen wichtigen Schritt in der Umsetzung des neuen Cannabisgesetzes und ermöglicht es den Clubs, ihren Mitgliedern eine legale und sichere Quelle für Cannabis zu bieten. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich diese Entwicklung auf die lokale Gemeinschaft und den Umgang mit Cannabis auswirken wird.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat kürzlich die ersten beiden Genehmigungen für Cannabis-Anbauvereinigungen in Baden-Württemberg erteilt. Der „Cannabis Club Südwest e.V.“ in Achern (Ortenaukreis) und der „CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e.V.“ in Mannheim haben am Dienstag die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen, nicht gewinnorientierten Anbau von Cannabis erhalten.
Diese Vereine gehörten zu den ersten, die Anfang Juli ihre Unterlagen bei der Erlaubnisbehörde eingereicht hatten. In den erteilten Erlaubnissen sind sowohl die genaue Lage des sogenannten befriedeten Besitztums als auch die maximalen jährlichen Mengen zum Eigenanbau und zur Weitergabe festgelegt.
Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha betonte die Bedeutung des neuen Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis: „Mit dem Gesetz werden wir den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessern, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention stärken sowie den Konsum erheblich gesundheitsgefährdender Produkte aus dem Schwarzmarkt eindämmen. Ich freue mich, dass mit den ersten Genehmigungen nun in Baden-Württemberg der kontrollierte und verantwortungsbewusste Anbau zum Eigenkonsum von Cannabis durch Erwachsene ermöglicht wird.“
Der Minister fügte hinzu: „Damit ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Ziele des Gesetzes getan. Ich danke den Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen, die hier als Erlaubnis- und Überwachungsbehörden für die Cannabisanbauvereinigungen eine große Verantwortung tragen.“
Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Schritt in der Umsetzung des neuen Cannabisgesetzes und könnte als Modell für zukünftige Cannabis Social Clubs in Deutschland dienen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese neuen Strukturen auf den Schwarzmarkt und das Konsumverhalten auswirken werden. Klar ist jedoch, dass Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle in der Umsetzung des neuen Cannabisgesetzes einnimmt.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat die ersten beiden Genehmigungen für Cannabis-Anbauvereinigungen in Baden-Württemberg erteilt. Der „Cannabis Club Südwest e.V.“ in Achern und der „CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e.V.“ in Mannheim haben die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen, nicht gewinnorientierten Anbau von Cannabis erhalten. Diese Vereine gehörten zu den ersten, die Anfang Juli ihre Unterlagen bei der Erlaubnisbehörde eingereicht hatten.
Regierungspräsident Carsten Gabbert betonte die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung bei der Zulassung von Anbauvereinigungen, um neben der vorgesehenen Liberalisierung von Cannabis auch die Interessen der Allgemeinheit wie den Jugendschutz, die Suchtprävention und die Sicherheit zu berücksichtigen. „Die Einzelfälle sind so individuell, dass jedes Verfahren eine Maßanfertigung ist“, sagte Gabbert.
Antragsteller müssen unter anderem eine Vereinssatzung, ein Sicherheitskonzept sowie ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegen. Die beiden Vereine, die jetzt die Erlaubnis erhalten haben, haben zuvor im intensiven Austausch mit der Behörde ihre Antragsunterlagen weiterentwickelt. Wie das Regierungspräsidium mitteilt, werden die gesetzlichen Anforderungen damit bereits weitgehend erfüllt. Es müssen nur noch wenige Nachweise erbracht werden, zum Beispiel bezüglich baulicher Anpassungen im Rahmen des Sicherheitskonzepts. Erst dann darf mit der Lagerung und dem Anbau von Cannabis begonnen werden. Bis dahin sind lediglich vorbereitende Maßnahmen zulässig.
Neben den zwei erteilten Erlaubnissen liegen dem Regierungspräsidium Freiburg bisher 66 weitere Anträge von Anbauvereinigungen im Land vor, die nach Reihenfolge des Eingangs bearbeitet werden. Eine Handvoll weiterer Anträge hat nahezu den Stand erreicht, dass eine Erlaubnis in greifbare Nähe rückt, heißt es aus dem Regierungspräsidium. Meist fehlen nur noch wenige Unterlagen oder Angaben. Gabbert: „Wir freuen uns, wenn Verfahren zu einem guten Abschluss kommen. Ausschlaggebend für den zeitlichen Ablauf sind die Qualität der Antragsunterlagen und die Mitwirkungsbereitschaft der Anbauvereinigungen.“
Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Schritt in der Umsetzung des neuen Cannabisgesetzes und könnte als Modell für zukünftige Cannabis Social Clubs in Deutschland dienen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese neuen Strukturen auf den Schwarzmarkt und das Konsumverhalten auswirken werden. Klar ist jedoch, dass Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle in der Umsetzung des neuen Cannabisgesetzes einnimmt.
Hintergrundinformation:
Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist am 1. April 2024 in Kraft getreten und ermöglicht seit dem 1. Juli 2024 Anbauvereinigungen, einen Antrag auf Erlaubnis zu stellen. In Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien in Freiburg und Tübingen für die Betreuung der Anbauvereinigungen nach dem KCanG zuständig. Das Regierungspräsidium Freiburg übernimmt dabei landesweit die Rolle der Erlaubnisbehörde, während das Regierungspräsidium Tübingen für die Überwachung der Anbauvereinigungen einschließlich Transportanzeigen verantwortlich ist.
Anbauvereinigungen können den geregelten, nicht gewinnorientierten Anbau von Cannabis entweder als eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein oder als eingetragene Genossenschaft betreiben. Erlaubt ist der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder zu deren Eigenkonsum. Dabei sind jedoch zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten, insbesondere bei der Weitergabe von Vermehrungsmaterial und bezüglich der Suchtprävention.
Diese Hintergrundinformationen verdeutlichen den rechtlichen Rahmen, in dem sich die Cannabis Social Clubs in Baden-Württemberg bewegen. Es ist wichtig, dass die Clubs alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, um eine reibungslose und legale Durchführung ihres Betriebs zu gewährleisten.